Krankenkassse, Zusatzversicherung

Mittwoch, der 15. April 2009, 09:47 Uhr von admin

Krankenversicherungsschutz in der Schweiz

Sie brauchen wichtige und hilfreiche Informationen über die Schweizer Krankenkasse? Dann wird Ihnen der folgende Text mit hilfreichen Informationen und wichtigen Tipps zur Seite stehen.
In der Schweiz wird zwischen zwei verschiedenen Arten der Krankenversicherung unterschieden. Zum einen gibt es die normale Grundversicherung, zum anderen gibt es freiwillige Zusatzversicherungen.

Die Grundversicherung ist für viele Bürger in der Schweiz pflicht. Sie wird benötigt, damit jeder im Krankheitsfall mit dem Nötigsten abgesichert ist. Wichtig dabei ist, dass jede Person einzeln abgesichert ist. Dabei kommt es nicht auf eine eventuelle Erwerbstätigkeit an. Erwerblose Ehepartner und Kinder haben also alle Ihre eigene Versicherung.

Die Beiträge für die Grundversicherung sind relativ niedrig. Für Auszubildende oder Kinder sind die Versicherungsbeiträge sogar noch günstiger. Mittlerweile bieten viele Internetanbieter sogar sogenannte Franchisenrechner an, um die einzelnen Beiträge der verschiedenen Krankenkasse vergleichen zu können. Dabei sollte man auf ein gutes Preis-Leistungsverhältnis achten. Am besten man macht einen Versicherungsvergleich.

Die Kosten bei der Grundversicherung sind in Jahresfranchisen und einen Selbstbehalt aufgeteilt. Die Jahresfranchise ist ein fester Betrag der zu leisten ist. Dazu kann man einen gewissen Selbstbehalt selbst bestimmten. Bis zu diesem Betrag übernimmt man die Kosten für anstehende Behandlungen alleine. Vergleichen Sie auch hier am besten mit den Franchisenrechneren.

Was ist nun alles mit abgesichert?
In der Grundversicherung sind bestimmte ärztliche Leistungen abgesichert. Eine genaue Definition gibt es nicht. Die Ärzte sind jediglich dazu verpflichtet die Patienten wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich zu behandeln.
Die vorgeschriebene Grundversicherung erstattet unter anderem medizinische Kosten aufgrund von Krankheiten, Unfällen und Mutterschaft. Dies umfasst neben der Behandlungen auch Medikamente. Da das Schweizer System einer privaten Versicherung ähnelt werden zunächst vom Versicherungsnehmer die Arzt- und Medikamentenrechnungen selbst gezahlt. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nach Einreichung der jeweiligen Rechnung wieder zurück.

Besonders zu beachten ist jedoch, das gerade im Leistungsbereich der Zahnmedizin und der Altenpflege im kassenpflichtigen Leistungskatalog grosse Lücken herschen.
Hier kommen die sogenannten Zusatzversicherungen ins Spiel. Es emphielt sich gerade für diese Bereiche eine Zusatzversicheurng abzuschließen. Dies sind allerdings nur zwei lukrative Beispiele aus dem vielfältigem Zusatzangebot.

Wenn Sie einmal ins Krankenhaus müssen, wollen Sie erstklassig versorgt sein? Dann ist es sinnvoll eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus abzuschliessen, die sogenannte Spitalzusatzversicherung. Diese Zusatzersicherung ermöglicht Ihnen nicht nur die freie Arztwahl sondern auch das freie Krankenhauswahlrecht. Ebenso können Sie von verschiedenen Luxusleistungen profitieren. Man erhält einen raschen Zugang zu den gewünschten und notwendigen medizinischen Leistungen. Damit Sie sich in Ruhe erholen können, beinhaltet die Spitalzusatzversicherung auch das Einzelzimmer im Krankenhaus.

Wer oft Alternativmedizin in Anspruch nimmt, muss diese momentan noch über eine Zusatzversicherung abdecken. Erst vor kurzem wurden die verschiedenen Bereiche der anthroposophischen Medizin wie, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie aus dem Leistungskatalog der Schweizer Grundversicherung herausgenommen . Die neusten Studien zeigen jedoch, dass die Alternativmedzin im Vergleich zur konventionellen Medizin viel wirtschaftlicher und damit kostensparender ist. Man kann also weiterhin hoffen, das sie schon bald wieder in den Leistungskatalog aufgenommen wird.

Vor Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt es sich auf jeden Fall die verschiedenen Anbieter zu vergleichen da es erhebliche finanzielle Preisunterschiede gibt. Sinnvoll ist es ebenfalls, eine Zusatzversicherung in jungen Jahren abzuschließen. Je jünger Sie sind, desto günstiger wird die Versicherung. Ebenfalls werden gewisse Vorerkrankungen meißt ausgeschlossen.

Bei den Krankenkassen herscht ein reger Wettbewerb. Sie als Versicherungsnehmer können zwischen ca. 94 zugelassen Krankenkassen frei wählen. Seine Krankenkasse kann man immer zum Ende des Jahres, sprich also zum 31.12 kündigen. Wichtig ist dabei, dass die Kündigung dabei bis zum 30.11 bei der Krankenkasse eingeht. Diese Regelung zählt für die sogenannte Grundversicherung.
Die Kündigungsfristen für die Zusatzversicherungen sind vertraglich in den einzelnen Verträgen festgelegt.

Für Ihre Gesundheit sind Sie mit der Grundversicherung und den enstprechenden Zusatzversicherungen opitmal abgesichert.

Um jedoch auch in anderen Bereichen des Lebens gut abgesichert zu sein, emphielt es sich auf jedenfall noch eine Hausratsversicherung und eine Rechtsschutzversicherung abzugschließen.

Mit der Hausratsversicherung werden alle beweglichen Sachen im Haushalt abgesichert. Ebenfalls decken Sie somit unberechenbare Vorfälle wie Diebstahl, Wasser- oder Feuerschäden mit ab.
In einem Schadensfall wird oftmals der volle Neuwert Ihrer Versicherungshöhe erstattet.

Die dritte wichtige Versicherung ist die Rechtsschutzversicherung. Man kann immer wieder in Situationen geraten, bei denen Sie rechtlichen Beistand benötigen. Die Versicherung übernimmt also Ihre Interessen bei Streitigkeiten. Es wird zwischen der Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Familienrechtsschutz, Immobilien-Rechtsschutz und der Rechtsschutz für Hauseigentümr unterschieden.
Welche Leistungen im einzelnen mit in der Rechtsschutzversicherung sind, erfahren Sie bei den entsprechenden Anbietern persönlich.

Da ein Rechtsstreit auch mal schnell teuer ist, schließen Sie auf jedenfall eine Rechtsschutzversicherung ab. In einem Streitfall sollte man sich nicht auch noch Gedanken machen müssen wie man die Rechtsanwaltskosten tragen kann. Alle Angaben ohne Gewähr.

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